AGB
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der 4logistic Ltd., Rotestraße 24, 75334 Straubenhardt, vertretungsberechtigter Vorstand (Board of Directors): Herr Bernd Schliekau (im Folgenden: 4logistic Ltd. genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
c) Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme. Hierfür kann der Kunde der 4logistic Ltd. per Mail, Telefon, Fax oder Post eine Anfrage stellen und erhält daraufhin ein individuelles Angebot, dass der Kunde innerhalb von 7 Tagen annehmen kann. Mit dem Zugang der Annahmeerklärung bei der 4logistic Ltd. kommt der Vertrag zustande.
d) Speicherung des Vertragstextes
Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die 4logistic Ltd. ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. 4logistic Ltd. wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die 4logistic Ltd. als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
§ 2 Leistung und Lieferung
a) Allgemein
4logistic Ltd. ist Hersteller für kundenspezifische Industrie PCs, mobile Arbeitsplätze und Anbieter von Systemlösungen. Neben eigenen Staplerterminals, Industriecomputern und Kommissionierwägen bietet die 4logistic Ltd. ihren Kunden Full-Service Konzepte rund um ihre Produkte an.
b) Teillieferungen
Die 4logistic Ltd. ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der 4logistic Ltd. nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die 4logistic Ltd. nicht zu vertreten. Sie berechtigen die 4logistic Ltd. dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die 4logistic Ltd. vom Vertrag zurücktreten. Die 4logistic Ltd. verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die 4logistic Ltd. nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
f) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung/Leistung durch die 4logistic Ltd. innerhalb von 4 Wochen. Der Fristbeginn für die Lieferung/Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden 28. Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
g) Testgeräte
Die 4logistic Ltd. gibt ihren Kunden die Möglichkeit, vor Vertragsschluss kostenlos Testgeräte anzufordern. Das Gerät ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Durch die Bestellung eines Probegeräts geht der Kunde noch keine darüber hinausgehende Verpflichtung in Bezug auf einen möglichen späteren Kauf- bzw. Dienstvertrag ein. Das Testgerät ist in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die 4logistic Ltd. behält sich vor, bei Schäden/Abnutzungen oder sonstigen Wertminderungen des Testgerätes Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der 4logistic Ltd. in Straubenhardt vereinbart wird. Die konkreten Zahlungsmodalitäten können mit der 4logistic Ltd. individuell verhandelt werden. Die 4logistic Ltd. wird Ihren Kunden die hierfür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen unterbreiten.
b) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, sofern in der Rechnung nicht etwas anderes vereinbart ist, bei der 4logistic Ltd. eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die 4logistic Ltd. vor, Mahngebühren für die 1. Mahnung in Höhe von 2,50 Euro, für die 2. Mahnung 7,50 € und für die 3. Mahnung 10,00 € in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der 4logistic Ltd. kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an 4logistic Ltd., die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
b) Freistellung
Der Kunde hält 4logistic Ltd. von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber 4logistic Ltd. geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. 4logistic Ltd. kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da 4logistic Ltd. keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen
a) Allgemein
Die im Vertrag zwischen der 4logistic Ltd. und dem Kunden beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung ist Gegenstand des Auftrages. Einzelheiten des Auftrages wie Art, Inhalt, Umfang der konkreten Beratungs- und/oder Dienstleistung sowie Dauer, Honorar, Verantwortlichkeit, Beratungsorganisation etc. werden individuell ausgehandelt und festgehalten. Gegenstand des Auftrages ist die im Vertrag beschriebene Beratungs- und/oder Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges.
b) Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der 4logistic Ltd. gelten als erbracht, wenn die Beratung, Unterstützung bzw. Hilfeleistung durchgeführt wurde. Die 4logistic Ltd. erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit berufsständischen Praktiken und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
c) Schutzrechte der 4logistic Ltd.
Die 4logistic Ltd. behält sich alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf Urheberrechte, Marken und sonstige mit ihnen verbundenen Schutzrechte sowie aller Methoden, Verfahren, Ideen und Konzepte, Geschäftsgeheimnisse und Know-how, die bei den zu erbringenden Ergebnissen enthalten sind, vor.
d) Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen über den Kunden und sein Unternehmen, die der 4logistic Ltd. im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, werden von ihr vertraulich behandelt, soweit ihre Aufgabe nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt.
e) Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die 4logistic Ltd. nach Kräften zu unterstützen und in ihrem Unternehmen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen bereitzustellen.
f) Leistungsänderungen
Die 4logistic Ltd. verpflichtet sich, Leistungsänderungen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtaufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist.
Die 4logistic Ltd. behält sich eine Prüfung der Leistungsänderungen vor. Berühren die durch den Kunden zu vertretenden Leistungsänderungen die vereinbarten Vertragsbedingungen hinsichtlich des Gesamtaufwandes oder des Zeitplans, so vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen in Bezug auf die Erhöhung der Vergütung sowie der Verschiebung der geplanten Termine. Sind die Leistungsänderungen erheblich und lassen sich nicht in dem vereinbarten Auftrag integrieren, so kann die 4logistic Ltd. eine gesonderte Beauftragung verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen zu erbringenden Ergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen hinsichtlich der Leistungsänderungen können dem Rechnung tragen, sofern diese von beiden Parteien unterzeichnet werden. Solange die Leistungsänderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die 4logistic Ltd. den ursprünglich vereinbarten Auftrag ohne Berücksichtigung der Leistungsänderungen durch.
g) Leistungsverhinderungen
Bei Leistungsverhinderungen aufgrund von Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten des Kunden ist die 4logistic Ltd. berechtigt, zusätzlich zu dem vereinbarten Preis abzurechnen, selbst wenn dadurch das vereinbarte Honorarbudget überschritten wird.
h) Vergütung und Verzug
Falls der Kunde vor Beginn der vereinbarten Auftragsdurchführung vom Vertrag zurücktritt, ohne dass hierfür ein durch die 4logistic Ltd. zu vertretener wichtiger Grund vorliegt, so hat er dieser 25 % des vereinbarten Honorars als Schadenersatz zu zahlen. Entsprechendes gilt auch nach Beginn der Auftragsdurchführung. Wobei dann 25 % als Ausfallentschädigung geltend gemacht werden. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der 4logistic Ltd. kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Solange der Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung der 4logistic Ltd. in Verzug ist, darf diese ihre Arbeiten für den Kunden einstellen. Dadurch bedingte Verzögerungen bei der Auftragsdurchführung gehen zulasten des Kunden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Allgemein
Die von 4logistic Ltd. gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von 4logistic Ltd.. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an 4logistic Ltd. ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde 4logistic Ltd. unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den 4logistic Ltd. entstandenen Ausfall.
c) Weiterveräußerung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an 4logistic Ltd. in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis 4logistic Ltd., die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. 4logistic Ltd. wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag für 4logistic Ltd.. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, 4logistic Ltd. nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt 4logistic Ltd. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache 4logistic Ltd. zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde 4logistic Ltd. anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für 4logistic Ltd. verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an 4logistic Ltd. ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; 4logistic Ltd. nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist 4logistic Ltd. berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, 4logistic Ltd. erklärt dies ausdrücklich in Textform.
f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist 4logistic Ltd. auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 7 Gewährleistung
a) Gewährleistung bei Kaufverträgen
aa) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die 4logistic Ltd. nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
bb) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
cc) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die 4logistic Ltd. nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
dd) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
ee) Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
b) Gewährleistung bei Werkverträgen
aa) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann die 4logistic Ltd. nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
bb) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
cc) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
dd) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über.
ee) Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk zum Abnahmetermin abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm von der 4logistic Ltd. bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Hat der Kunde die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung genommen und wurde konkret keine Abnahme verlangt, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 7 Werktagen ab Benutzung als erfolgt, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch der 4logistic Ltd. kann die Teilabnahme von abgrenzbaren Leistungsteilen, die selbstständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile auf denen weitere Leistungsteile aufbauen, verlangt werden. Bei Vorliegen der Abnahme aller Leistungsteile, ist gleichzeitig auch eine Endabnahme erfolgt.
ff) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
§ 8 Lizenzbedingungen für Schulungen und entwickelte Software
a) Urheberrecht
Die Inhalte, Unterlagen sowie der Aufbau der von der 4logistic Ltd. veranstalteten Schulungen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum der 4logistic Ltd. .
Von der 4logistic Ltd. entwickelte Software, Programmcodes, Datenbanken und Pläne einschließlich sämtlicher autorisierte Kopien sind geistiges Eigentum dieser. Dies gilt auch, soweit das erstellte Projekt auf Vorschlag oder durch Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein der 4logistic Ltd. zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Anwendungen der Software.
b) Lizenzerteilung
Die 4logistic Ltd. überträgt seinen Kunden mit Begleichung der Teilnahmegebühr bzw. Rechnungen alle für sie erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für die jeweilige Schulung bzw. Nutzung der Software erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt die 4logistic Ltd. diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.
c) Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung der 4logistic Ltd. Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Seminaren, Schulungen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen. Zum Zwecke der Sicherheit und für die Dauer der Lizenzerteilung ist den Kunden die Anfertigung von Sicherheitskopien gestattet.
d) Referenzrecht
Die 4logistic Ltd. räumt sich das Recht ein, sich auf den von ihnen angebotenen Dienstleistungen zu referenzieren. Soweit nicht anders vereinbart, behält sie sich das Recht vor, in den Schulungen Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht den Kunden ein Widerspruchsrecht zu.
e) Schadensersatz
Die 4logistic Ltd. behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
§ 9 Wartung und Instandhaltung
a) Allgemein
Die 4logistic Ltd. übernimmt nach Wunsch des Kunden die Wartung, Inspektion und gegebenenfalls Reparatur des bezeichneten Geräts für die vereinbarte Laufzeit. Hierbei kann der Kunde je nach Anwendungsbereich zwischen den verschiedenen "4easy Care" Paketen wählen. Die genaue Preisgestaltung und das Leistungsspektrum kann dem Angebot der 4logistic Ltd. entnommen werden.
b) Laufzeiten und Kündigung
Je nach gewähltem Paket bestehen unterschiedliche Laufzeiten. Soweit das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit um die jeweils gebuchte Vertragslaufzeit. Das gebuchte Paket muss spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit in Textform (z.B. E-Mail, Brief) gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung.
§ 10 Vermietung
a) Allgemein
aa) Kaution
Die 4logistic Ltd. behält sich vor, für die Miete von Geräten eine Kaution zu verlangen.
bb) Mietzeitraum
Der vereinbarte Mietzeitraum beginnt mit der Abholung der Mietsache bei 4logistic Ltd. bzw. bei Versendung der Mietsache auf Wunsch des Kunden mit der Übergabe der Mietsache an die bestimmungsgemäße Transportperson. Die Mietzeit endet mit der Übergabe/Eingang der Rücksendung der Mietsache an 4logistic Ltd. Die Rückgabe hat am vereinbarungsgemäßen Rückgabetag zu erfolgen. Wird der vereinbarte Mietzeitraum überschritten werden die vereinbarten Mietkosten pro angebrochenen Tag mit dem Tagessatz zzgl. 50% Preisaufschlag berechnet.
cc) Pflichten des Mieters
Der Kunde darf die Geräte nicht weitervermieten. Er darf die Geräte nur in vom Hersteller zugelassenen Kombinationen einsetzen.
dd) Gewährleistung
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
b) Bereitstellung und Rückgabe bei Vermietung
aa) Übergabeprotokoll
Bei Ausgabe bzw. Rücknahme der Geräte ist ggf. ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.
bb) Ersatzgeräte Bereitstellung
Können die Geräte im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich die 4logistic Ltd. das Recht vor, vergleichbare Geräte bereitzustellen, insoweit es für den Kunden zumutbar ist.
cc) Verschulden des Kunden
Werden Geräte durch das Verschulden des Kunden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Kunde zu vertreten hat, kann die 4logistic Ltd. die Stellung von Ersatzgeräten verweigern. Eine Kündigung des Kunden nach § 543 II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
dd) Verspätete Rückgabe
Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Gibt der Kunde die Geräte nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an die 4logistic Ltd. zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der 4logistic Ltd. bleiben davon unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der 4logistic Ltd. in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung der Geräte erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch die 4logistic Ltd. grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.
ee) Verfrühte Rückgabe
Rückgaben der Geräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, die Geräte können anderweitig vermietet werden oder es liegt ein Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund vor.
ff) unfreie Rücksendung
Erfolgt die Rückgabe der Mietsache per Postsendung, ist der Kunde verpflichtet die anfallenden Versandkosten zu zahlen.
§ 11 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die 4logistic Ltd. sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
c) Datensicherung
Die 4logistic Ltd. führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Die 4logistic Ltd. lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Die 4logistic Ltd. sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der 4logistic Ltd. in Straubenhardt vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.